Die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen

Es kann schon mal vorkommen, dass man Risiken nicht erkennt oder schlicht nicht im Fokus hat. Überhaupt ist es manchmal schwer einen Überblick über das richtige Versicherungspaket zu gewinnen.

Wir haben typische Pakete zusammengestellt, um einen ersten schnellen Überblick für branchentypische Konstellationen zu geben. Wir stehen Ihnen sehr gern für eine persönliche Beratung zur Seite. Ihren Ansprechpartner für den Branchenbereich finden Sie ebenfalls unter dem Branchenbereich am Ende der Versicherungsliste.

Spediteure

Verkehrs- & Frachtführerhaftungsversicherung

Sondertransporte, reguläre Container- oder Frachttransporte bergen ein erhöhtes Schadensrisiko bei gleichzeitig größeren Schadenshöhen. Eine gesonderte Versicherung tritt für den Verantwortlichen ein, sofern der seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und im weder absichtliches noch fahrlässiges Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Im Grunde ist diese Versicherung für alle Transportvorgänge abzuschließen.

Voraussetzungen
Sowohl regelmäßige Transporte als auch einzelne Sondertransporte bedürfen der Risikoeinschätzung durch den Versicherer. Damit einher geht auch eine Beratung, die auf Risiken hinweist die aus den Statistiken ersichtlich werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt bei Personen- und Sachschäden ein, die sich aus dem Unternehmenstätigkeit ergeben haben und für die Schadenersatz gefordert wird. Gleichzeitig vertritt die Versicherung den Versicherten juristisch, so dass unberechtigte Forderungen abgelehnt und berechtigte bis zu Deckungssumme beglichen werden.

Alle Kosten, die für Gerichtsverfahren, Gutachten und andere Aufwände rund um den Klärungsprozess anfallen, übernimmt die Versicherung. Damit ist die Betriebshaftpflichtversicherung zum Teil auch ein passiver Rechtsschutz gegen Ansprüche Dritter.

Es sind alle Mitarbeiter des Betriebs im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit versichert, im Vertrag sind auch versicherte Nebenrisiken genau definiert.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber dringend empfohlen. Selbst ein reiner Bürobetrieb birgt ausreichend Gefahren für die im Fall der Fälle eine Betriebshaftung im Raum steht. Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht stehen in keinem Verhältnis zu dem Risiko, dass das Unternehmen bei einem Schaden trägt.

Vergleichen Sie Policen in unserem Vergleichsrechner.

Voraussetzungen 
Vor Abschluss der Police müssen die Risiken eingeschätzt werden. Dazu ist eine detaillierte Beschreibung der betrieblichen Vorgänge erforderlich. Die Prüfung des Risikos wird regelmäßig wiederholt.

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Der Klassiker unter den Versicherungen. Im Firmenkundenbereich geht es dabei fast ausschließlich um Flottenverträge. Auch wenn Einzelverträge möglich sind, greift unsere Beratung vor allem bei der Versicherung einer Fahrzeugflotte.

Voraussetzungen
Im Grunde können alle Konstellationen versichert werden, allerdings empfiehlt es sich die Fahrzeuge so gezielt wie möglich zu versichern, um nicht unnötig teure Policen einzukaufen. Ein Beratung auch über die Nutzungsverhältnisse hilft den Versicherungsbedarf korrekt einzuschätzen oder ggf. die Nutzungsregelungen gezielt anzupassen.
Allgemein lassen sich Versicherungen auch für die Haftpflicht die Unfallstatistik des Kunden zukommen und behalten sich auf der Basis Anpassungen an der Police vor.

Kraftfahrzeugkaskoversicherung

Äquivalent zur Kfz-Haftpflicht steht auch hier die die Flottenversicherung im Fokus. Versichert sind bei der Kaskoversicherung verschiedene Schadensszenarien.

Im Genre Teilkasko sind Schäden, die durch Dritte verursacht werden und Glasschäden versichert, eine Vollkasko schützt außerdem vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls - sofern weder Absicht noch grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

Voraussetzungen
Ähnlich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung behalten sich Versicherer die Prüfung der Historie vor, in der Regel gibt es aber keine Probleme mit der Versicherung.

KFZ Insassenunfallversicherung

Weder Kraftfahrzeughaftpflicht- noch Kraftfahrzeugkasko-Versicherungen ziehen Personenschäden im eigenen Fahrzeug in Betracht. So ist es gerade für Unternehmen sinnvoll das höchste Gut des Unternehmens, nämlich seine Mitarbeiter, separat zu versichern. Dazu kann eine KFZ-Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt im Schadenfall erst einmal an den Policeninhaber, also im Fall einer Flottenversicherung an das Unternehmen.

Verkehrsrechtschutzversicherung

Im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr kann es helfen sich auf die Arbeit zu konzentrieren und Verkehrsrechtliche Zwischenfälle Juristen zu überlassen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung tritt ein, wenn Klagen gegen Fahrer oder Halter erhoben werden oder im Fall eines Unfalls das Recht des Versicherten durchgesetzt werden muss.

Inhaltversicherung

Nicht nur das Gebäude kann durch Wasser, Sturm und Feuer vernichtet werden, auch die Inhalte eines Gebäudes gehen ggf. verloren oder werden beschädigt. Ähnlich wie die Gebäudeversicherung tritt auch hier eine Inhaltsversicherung ein und ersetzt den Verlust. Insbesondere aufwände Firmenausstattungen sollten so versichert werden.

Eine Inventarversicherung, auch unter der Bezeichnung Sachinhalts-, Betriebsinhalts oder Geschäftsinhaltsversicherung zu finden, versichert das Inventar in einem Unternehmen, z.B. in einem Büro. Dazu gehören nicht nur funktionelles Equipment, sondern auch Waren oder Lagergut.

Unser Vergleichsrechner führt Sie durch die Prozedur der Beitragsberechnung.

Voraussetzungen 
Eine Bestandsaufnahme, die regelmäßig wiederholt werden sollte, sichert die korrekte Deckungssumme.

Betriebs- und Ertragsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung versichert keine Sachgegenstände oder Personen, sondern den Nutzen betrieblicher Einrichtungen. Stehen diese Einrichtungen aus versicherungswürdigen Gründen nicht mehr zur Produktivität zur Verfügung, so wird der Nutzungsausfall ersetzt.

Ersetzt wird der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten. Je nach Vereinbarung liegt die maximale Haftungszeit bei 12 - 36 Monaten.

Voraussetzungen
Eine gründliche Risikobewertung ist Voraussetzung für den Abschluss der Police.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung schützt vor den direkten wirtschaftlichen Folgen von äußeren Einflüssen auf ein Gebäude. Das kann Feuer, Blitzschlag, diverse Formen von Wasserschäden oder andere durch Unwetter oder Ähnliches hervorgerufene Schäden betreffen. Die Details werden in einer Police zusammengefasst und ergeben am Ende ein sinnvolles Schutzportfolio, dass zu keinem Gebäude fehlen sollte.

Voraussetzungen
Eine Bestandsaufnahme des Gebäudes ist in der Regel Voraussetzung. Außerdem unterstützen wir Versicherungsnehmer mit Regelmäßigen CheckUps.

D&O Versicherung

Directors and Officers Insurance - eine Versicherung zugunsten leitender Angestellter, die das Risiko für die Folgen von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen.

Je nach Geschäftsform haften Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Funktionäre oder Manager mit dem Privatvermögen für Fehler oder auch Fehlentwicklungen. Die D&O-Versicherung deckt diese Schäden und übernimmt zum Einen die juristische Vertretung als auch im Schadenfall den Ausgleich für zivile Ansprüche die sich aus der Verpflichtung ergeben. Einzig strafrechtliche Konsequenzen, so sie denn nicht abgewendet werden können, sind nicht versichert.

Gerade Geschäftsführer, aber auch Vereinsvorstände sollten im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung über eine D&O-Versicherung mit aufnehmen, um im Zweifel nicht mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden zu können.

Voraussetzungen
Dem Abschluss geht eine Prüfung des Risikos und eine Belehrung über Meldepflichten voraus.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung schützt vor Ansprüchen die sich aus Sach- oder Personenschäden ergeben und durch einen Störfall ausgelöst werden.

Die sich ständig ändernde und im Allgemeinen verschärfende Gesetzeslage fordert ein beständiges Anpassen der Versicherung, so dass eine umfangreiche Beratung angeraten ist. Gerade neue Umweltgesetze verpflichten im Rahmen der Durchgriffshaftung ggf. auch Führungspersonen auf privater Ebene - hier ist eine Beratung unabdingbar.

Voraussetzungen
Auch hier gehen Risikoabschätzung und der Versuch Risiken durch Best Practices und regelmäßige Kontrolle zu minimieren Hand in Hand.

Cyberversicherung

Angriffe oder Fehler die im Umgang mit digitalen Gütern einen Schaden für das Unternehmen oder Dritte erzeugen, können mit einer Versicherung abgesichert werden. Die Einschätzung des Risikos ist dabei nicht leicht. Cyberversicherungen treten für die Folgen von Angriffen, wie Phishing, eMail-Betrug, Datendiebstahl, Datenverlust oder Adressmissbrauch ein.

Lesen Sie hier mehr dazu.

Strafrechtschutzversicherung

Eine Strafrechtschutzversicherung schützt im Zusammenhang von Strafsachen vor finanziellen Hürden. Ein Strafprozess kann schnell zu einem finanziellen Fiasko werden, das dann seine Auswirkungen auf das Urteil hat. Die Strafrechtschutzversicherung trägt die Kosten des Verfahrens und ggf. auch damit in Zusammenhang stehende Untersuchungen, die der Wahrheits- und Beweisfindung dienen.

Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherungen sind Zusatzversicherungen, die für Arbeitnehmer im Rahmen von Gruppentarifen abgeschlossen werden können.

Zusammen mit anderen Angeboten können solche Benefits das Betriebsklima günstig beeinflussen und die Fluktuation im Mitarbeiterstab begrenzen.

Gruppenunfallversicherung

In der Regel sind Menschen für sich selbst unfallversichert. Doch auch der Betrieb hat im Fall von Ausfällen durch einen Unfall, erhöhte Kosten. Dieses Risiko wird durch eine Gruppenunfallversicherung getragen. Wird ein Mitarbeiter durch einen Unfall an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, soll die Versicherungssumme den entstehenden Schaden decken und die Ressourcen für die Umstrukturierung schaffen. Die Versicherung richtet sich allerdings nicht nach der Schadenhöhe, sondern wird mit pauschalen Deckungssummen in Abhängigkeit von der Schädigung des Mitarbeiters abgeschlossen.

Vertrauensschaden Versicherung

Einem Unternehmen entstehen Schäden, wenn das Vertrauen in das Angebot beschädigt wird. Das kann passieren, wenn Mitarbeiter Gelder von Kunden veruntreuen, Dienstleister oder andere im Auftrag des Unternehmens agierende Partner unredlich handeln oder durch Angriffe von außen Schäden entstehen die unmittelbar auch Kunden des Unternehmens betreffen.

Abgesicherte Gefahren und Schäden:

Mitarbeiter

Abgesichert sind Schäden die durch persönliches Fehlverhalten von Mitarbeitern ausgelöst werden und nicht unter die Unternehmenshaftpflicht fallen. Dazu zählen Schäden die sich als Folge von Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Sabotage, UnterschlagungUntreue oder Ähnlichem ergeben. 

Erweiterter Personenkreis

Ähnlich wie Mitarbeiter können auch unter Vertrag stehende Dienstleister oder Lieferanten Schäden anrichten, die ebenfalls abgesichert sind.

Kriminelle Angriffe

Durch Einbrüche oder Betrug können, abgesehen vom unmittelbaren Schaden, Folgeschäden, in ähnlicher Weise wie das durch Mitarbeiter mäglich ist, entstehen und können ebenso abgesichert werden.

Wirtschaftsspionage

Der Krimifall eines Versicherungsschadens: Geheimnisse werden verraten, Informationen über anstehende Geschäftsentscheidungen verraten - die Liste der möglichen Spionageangriffe ist lang und die Vielfalt an Schäden, die sich daraus ergeben ist umfangreich und können Firmen in den Ruin treiben.

IT-Angriffe

Angriffe über Soft- und Hardware nehmen zu. Sie bilden eine Kombination aus Spionage, Sabotage und Manipulation, die in stark Datenabhängigen Unternehmen erhebliche Schäden anrichten kann.

Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. 

Voraussetzungen
Für die Risikoeinschätzung braucht der Versicherer umfangreiche Informationen über Sicherheitssysteme, Mitarbeiterschulungen, bereits vorliegende Vorfälle und zukünftige Geschäftsaktivitäten.
Unsere Beratung kann in der Regel die Kosten der Police deutlich senken, indem Risiken schon vor Abschluss der Police erkannt und versorgt werden.