Montageversicherung

Beim Aufbau von Gerüsten, einrichten von Baustellen und anderen vorbereitenden Maßnahmen vor Baubeginn kann es zu Unfällen kommen, die an der Sache einen Schaden anrichten. Dieser Schaden wird durch die Montageversicherung gedeckt. Außerdem kann die Montageausrüstung selbst und auch das Gerät Dritter mit jeweils bis zu 5% der Versicherungssumme mitversichert sein.

Die Montageversicherung wird im Allgemeinen Projektbezogen abgeschlossen.

Voraussetzungen
Eine Projektbeschreibung zur Einschätzung der Versicherungssumme hilft Prämie und Deckungssumme richtig einzuschätzen.

Maschinenversicherung [BU]

Üblicherweise sind Schäden durch Fehlbedienungen aus naheliegenden Gründen nicht versicherbar. Im Bereich der Technikversicherungen gibt es Ausnahmen. So kann und sollte man Maschinen gegen Schäden, die aus menschlichem Versagen entstehen, eben doch versichern. Sofern grundsätzlich der Sorgfaltspflicht genüge getan wurde, werden Schäden die sich aus welchen Gründen auch immer, an der Maschine ereignen durch die Versicherung ersetzt.

Elektronikversicherung

Was für Maschinen gilt, gilt ebenfalls für Computer und andere elektronische Geräte, nur dass das Schadenbild und die möglichen Schadensausläser andere sind. Ein Computer, der versehentlich mit Cola übergossen wurde ist genauso versichert, wie ein Tablet, das aus der Hand gerutscht ist.

Bauleistungsversicherung

In der Bauphase warten besondere Gefahren, denen man ggf. unvorbereitet gegenüber steht. Schäden, die aus äußeren Einflüssen den Bau schädigen, sei es nun durch Verzögerungen oder Ausfälle, werden durch die Bauleistungsversicherung abgesichert. 

In der Regel wird diese Police jeweils für einen Bau abgeschlossen und endet mit Fertigstellung und Übergabe des Baus.

Voraussetzungen
Eine gründliche Risikoanalyse und die Begleitung bestimmte dem Versicherer bereits bekannte Risiken betreffend bereitet den angemessenen Versicherungsschutz vor.