Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung schützt vor den direkten wirtschaftlichen Folgen von äußeren Einflüssen auf ein Gebäude. Das kann Feuer, Blitzschlag, diverse Formen von Wasserschäden oder andere durch Unwetter oder Ähnliches hervorgerufene Schäden betreffen. Die Details werden in einer Police zusammengefasst und ergeben am Ende ein sinnvolles Schutzportfolio, dass zu keinem Gebäude fehlen sollte.

Voraussetzungen
Eine Bestandsaufnahme des Gebäudes ist in der Regel Voraussetzung. Außerdem unterstützen wir Versicherungsnehmer mit Regelmäßigen CheckUps.

Inhaltversicherung

Nicht nur das Gebäude kann durch Wasser, Sturm und Feuer vernichtet werden, auch die Inhalte eines Gebäudes gehen ggf. verloren oder werden beschädigt. Ähnlich wie die Gebäudeversicherung tritt auch hier eine Inhaltsversicherung ein und ersetzt den Verlust. Insbesondere aufwände Firmenausstattungen sollten so versichert werden.

Eine Inventarversicherung, auch unter der Bezeichnung Sachinhalts-, Betriebsinhalts oder Geschäftsinhaltsversicherung zu finden, versichert das Inventar in einem Unternehmen, z.B. in einem Büro. Dazu gehören nicht nur funktionelles Equipment, sondern auch Waren oder Lagergut.

Unser Vergleichsrechner führt Sie durch die Prozedur der Beitragsberechnung.

Voraussetzungen 
Eine Bestandsaufnahme, die regelmäßig wiederholt werden sollte, sichert die korrekte Deckungssumme.

Glasversicherung

Der Name sagt schon alles über den Inhalt aus. Fenster und Türen aus Glas sowie Glastrennwände und andere Bauelemente aus Glas sind versichert. Hier wird insbesondere der Empfindlichkeit des Materials Rechnung getragen und ganz pauschal jeder Schaden ersetzt. Ein Selbstbehalt senkt dabei die Prämie erheblich.

Voraussetzungen
Eine Berechnung der Glasflächen und Arten von Glas geht dem Abschluss der Versicherung voraus.

Betriebs- und Ertragsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung versichert keine Sachgegenstände oder Personen, sondern den Nutzen betrieblicher Einrichtungen. Stehen diese Einrichtungen aus versicherungswürdigen Gründen nicht mehr zur Produktivität zur Verfügung, so wird der Nutzungsausfall ersetzt.

Ersetzt wird der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten. Je nach Vereinbarung liegt die maximale Haftungszeit bei 12 - 36 Monaten.

Voraussetzungen
Eine gründliche Risikobewertung ist Voraussetzung für den Abschluss der Police.