Strafrechtschutzversicherung

Eine Strafrechtschutzversicherung schützt im Zusammenhang von Strafsachen vor finanziellen Hürden. Ein Strafprozess kann schnell zu einem finanziellen Fiasko werden, das dann seine Auswirkungen auf das Urteil hat. Die Strafrechtschutzversicherung trägt die Kosten des Verfahrens und ggf. auch damit in Zusammenhang stehende Untersuchungen, die der Wahrheits- und Beweisfindung dienen.

Verkehrsrechtschutzversicherung

Im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr kann es helfen sich auf die Arbeit zu konzentrieren und Verkehrsrechtliche Zwischenfälle Juristen zu überlassen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung tritt ein, wenn Klagen gegen Fahrer oder Halter erhoben werden oder im Fall eines Unfalls das Recht des Versicherten durchgesetzt werden muss.

Firmenrechtschutzversicherung

Kaum verzichtbar ist eine Firmenrechtschutzversicherung. Je nach Gewerbe können Angriffe juristischer Natur oft unangekündigt und ohne eigenes Zutun den Betrieb empfindlich stören. Gerade im Bereich Urheber- oder Leistungsschutzrechte können einstweilige Verfügungen empfindliche Einbußen erzeugen. Ebenso kann es notwendig sein, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen zu verteidigen. In Fällen der Klage gegen das Unternehmen tritt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens.

Nicht abgedeckt sind eigene Klagen, außer sie sind explizit als abgegrenztes Risiko in der Police erwähnt.

Managerrechtschutzversicherung

Manager und Geschäftsführer tragen eine besondere Verantwortung. Auch in Körperschaften wie GmbHs oder AGs können sie in die persönliche Haftung geraten. Entscheidungen können angefochten und mit Strafen belegt werden, Geschäftsführer stehen im Fall von Insolvenzen in der Pflicht, wenn die zu spät erkannt wurde.

Die Managerrechtschutzversicherung tritt im Schadenfall ein und übernimmt sowohl die Verfahrenskosten sowie mögliche Straf- und Ersatzleistungszahlungen. Absichtliche oder fahrlässige Verstöße gegen geltendes Recht sind nicht von der Versicherung gedeckt.

Voraussetzungen
Verbunden mit der Versicherung sind regelmäßige Risikoeinschätzungen und eine Aufklärung über die Risiken sind Teil der Vereinbarung.