Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Der Klassiker unter den Versicherungen. Im Firmenkundenbereich geht es dabei fast ausschließlich um Flottenverträge. Auch wenn Einzelverträge möglich sind, greift unsere Beratung vor allem bei der Versicherung einer Fahrzeugflotte.

Voraussetzungen
Im Grunde können alle Konstellationen versichert werden, allerdings empfiehlt es sich die Fahrzeuge so gezielt wie möglich zu versichern, um nicht unnötig teure Policen einzukaufen. Ein Beratung auch über die Nutzungsverhältnisse hilft den Versicherungsbedarf korrekt einzuschätzen oder ggf. die Nutzungsregelungen gezielt anzupassen.
Allgemein lassen sich Versicherungen auch für die Haftpflicht die Unfallstatistik des Kunden zukommen und behalten sich auf der Basis Anpassungen an der Police vor.

Kraftfahrzeugkaskoversicherung

Äquivalent zur Kfz-Haftpflicht steht auch hier die die Flottenversicherung im Fokus. Versichert sind bei der Kaskoversicherung verschiedene Schadensszenarien.

Im Genre Teilkasko sind Schäden, die durch Dritte verursacht werden und Glasschäden versichert, eine Vollkasko schützt außerdem vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls - sofern weder Absicht noch grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

Voraussetzungen
Ähnlich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung behalten sich Versicherer die Prüfung der Historie vor, in der Regel gibt es aber keine Probleme mit der Versicherung.

KFZ Insassenunfallversicherung

Weder Kraftfahrzeughaftpflicht- noch Kraftfahrzeugkasko-Versicherungen ziehen Personenschäden im eigenen Fahrzeug in Betracht. So ist es gerade für Unternehmen sinnvoll das höchste Gut des Unternehmens, nämlich seine Mitarbeiter, separat zu versichern. Dazu kann eine KFZ-Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt im Schadenfall erst einmal an den Policeninhaber, also im Fall einer Flottenversicherung an das Unternehmen.