Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt bei Personen- und Sachschäden ein, die sich aus dem Unternehmenstätigkeit ergeben haben und für die Schadenersatz gefordert wird. Gleichzeitig vertritt die Versicherung den Versicherten juristisch, so dass unberechtigte Forderungen abgelehnt und berechtigte bis zu Deckungssumme beglichen werden.

Alle Kosten, die für Gerichtsverfahren, Gutachten und andere Aufwände rund um den Klärungsprozess anfallen, übernimmt die Versicherung. Damit ist die Betriebshaftpflichtversicherung zum Teil auch ein passiver Rechtsschutz gegen Ansprüche Dritter.

Es sind alle Mitarbeiter des Betriebs im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit versichert, im Vertrag sind auch versicherte Nebenrisiken genau definiert.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber dringend empfohlen. Selbst ein reiner Bürobetrieb birgt ausreichend Gefahren für die im Fall der Fälle eine Betriebshaftung im Raum steht. Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht stehen in keinem Verhältnis zu dem Risiko, dass das Unternehmen bei einem Schaden trägt.

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Voraussetzungen 
Vor Abschluss der Police müssen die Risiken eingeschätzt werden. Dazu ist eine detaillierte Beschreibung der betrieblichen Vorgänge erforderlich. Die Prüfung des Risikos wird regelmäßig wiederholt.

D&O Versicherung

Directors and Officers Insurance - eine Versicherung zugunsten leitender Angestellter, die das Risiko für die Folgen von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen.

Je nach Geschäftsform haften Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Funktionäre oder Manager mit dem Privatvermögen für Fehler oder auch Fehlentwicklungen. Die D&O-Versicherung deckt diese Schäden und übernimmt zum Einen die juristische Vertretung als auch im Schadenfall den Ausgleich für zivile Ansprüche die sich aus der Verpflichtung ergeben. Einzig strafrechtliche Konsequenzen, so sie denn nicht abgewendet werden können, sind nicht versichert.

Gerade Geschäftsführer, aber auch Vereinsvorstände sollten im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung über eine D&O-Versicherung mit aufnehmen, um im Zweifel nicht mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden zu können.

Voraussetzungen
Dem Abschluss geht eine Prüfung des Risikos und eine Belehrung über Meldepflichten voraus.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung schützt vor Ansprüchen die sich aus Sach- oder Personenschäden ergeben und durch einen Störfall ausgelöst werden.

Die sich ständig ändernde und im Allgemeinen verschärfende Gesetzeslage fordert ein beständiges Anpassen der Versicherung, so dass eine umfangreiche Beratung angeraten ist. Gerade neue Umweltgesetze verpflichten im Rahmen der Durchgriffshaftung ggf. auch Führungspersonen auf privater Ebene - hier ist eine Beratung unabdingbar.

Voraussetzungen
Auch hier gehen Risikoabschätzung und der Versuch Risiken durch Best Practices und regelmäßige Kontrolle zu minimieren Hand in Hand.