Belegschaften versichern mit Lubeca

Versicherungen für die Belegschaften der
POSSEHL-Gruppe

Moin & Grüße aus der guten und schönen Küstenstadt Lübeck

LUBECA* ist der Belegschaftsversicherungsmakler der POSSEHL-Gruppe.

*(lateinisch für Lübeck)

Wir möchten uns Ihnen kurz vorstellen – da wir uns als Service-Team für alle Mitarbeitenden der POSSEHL-Gruppe verstehen.

Sie…
… haben Fragen zu Ihren bestehenden Versicherungen?
…wünschen ein neues Angebot?
…möchten einen neuen Vertrag abschließen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Hier geht's zur Privathaftpflichtversicherung im Rahmenvertrag der POSSEHL-Gruppe

Mit unseren Rahmenverträgen und besonderen Konditionen für private Versicherungen der Mitarbeitenden, sind wir Ihr richtiger Partner.

Wir räumen auf mit der Aussage: „Im Schadenfall zahlt die Versicherung doch eh nicht…“
Sie reichen den Schaden, den Ihr Eigentum oder Sie als Person erlitten haben, über unser Haus ein und erhalten eine fachkompetente Erstauskunft, wie der Versicherungsschutz in dieser Situation ausgestaltet ist. Erst dann reichen wir die Schadenanzeige beim Versicherer ein.

Profitieren Sie auch von unseren Newsfeeds im POSSEHL-Intranet  (POSSEHL Exchange Network = PEN) und abonnieren Sie hier unseren LUBECA - Kanal, um über wichtige Themen informiert zu bleiben.

  • „Kennen Sie die richtige Lagerhöhe Ihres Hausrates im Keller?“
  • „Fahrradvollkaskoversicherung – so sicher wie beim Auto?“
  • „Gerüst am Haus oder der Wohnung – Was tun?“

Das Schöne dabei, es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und unsere Vergütung kommt im Wesentlichen gemeinnützigen Zwecken zugute.

Ein Beispiel aus dem Versicherungsalltag:

Sie haben eine Hausratversicherung abgeschlossen und erleiden einen Wasserrohrbruch oder eine Kellerüberflutung durch Starkregen.

Ihre eingelagerten Hausratgegenstände stehen alle auf dem Fußboden des Kellers und der unterste Regalboden ist 5 cm oberhalb des Fußbodens angebracht?

Der Gutachter des Versicherers könnte im Schadenfall nun die Verletzung einer Obliegenheit feststellen.

Warum?

Weil Sie, genauso wie alle Versicherungsnehmer, nach Abschluss des Vertrages das Versicherungsbedingungswerk ungelesen in Ihren Ordner geheftet haben.

Die tägliche Bettlektüre ist für alle spannender als der Blick in das Kleingedruckte der eigenen Versicherung. Ein Buch mit komplizierten Wörtern und verklausulierten Möglichkeiten und abstrakten Verweisen. 

Und nun? Einfach unsere Tipps verfolgen:

Eine dieser Obliegenheiten gemäß Bedingungswerk bezieht sich auf die Lagerhöhe für Hausrat in Kellern und im Souterrain. In vielen Versicherungsverträgen ist eine Lagerhöhe von 12 – 20 cm vorgesehen. Bei Nichteinhaltung ist es möglich, dass der Versicherer die Entschädigung verweigert.